FIP-TEILHABE

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Teilhabe

Leistungen

UNSERE
UNTERSTÜTZUNG

Leistungen zur Sozialen Teilhabe
nach §113 SGB IX

TEILHABE BEDEUTET…

… das einbezogen sein in eine bestimmte Lebenssituation. Das Ziel unserer Eingliederungshilfe ist es, dass Menschen mit Teilhabeeinschränkungen im Zusammenhang einer Behinderung, zufrieden sind mit Ihrer Teilhabe und sich in die Lebensbereiche und -situationen miteinbezogen fühlen, in denen sie es sich wünschen. 

Wir unterstützen Sie in Ihrem Alltag, helfen Ihnen z.B. bei der Postbearbeitung, begleiten Sie zu Behördenterminen und bieten Ihnen psychosoziale Beratung bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro an. Des Weiteren eröffnen wir Teilhabemöglichkeiten in der Gruppe sowie Einzeln. 

Selbstbestimmung, die eigenen Wünsche, Ziele und Ressourcen stehen daher im Zentrum unserer Unterstützung..

Unsere 4 Teilhabebereiche ermöglichen hierzu immer wieder neue Räume. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Besuch in unserem Garten oder bei einem unserer Pferde? Haben Sie Interesse an unserer Kreativwerkstatt oder möchten Sie lieber neue Rezepte in der ErnährungsAG ausprobieren? 

Sie sind Klientin oder Klient bei FIP Teilhabe und suchen nach dem aktuellen Kalender mit den Begegnungsangeboten bzw. Gruppenangeboten? Dann können Sie den Plan hier herunterladen.

NATUR + GESUNDHEIT

ARBEIT + BESCHÄFTIGUNG

WOHNEN + UMFELD

KULTUR ‍+ POLITIK

FINANZIERUNGS-
MÖGLICHKEITEN

Wir
bieten Unterstützungs- und Teilhabeleistungen im Rahmen
verschiedener Gesetzesgrundlagen an.

BETREUTES WOHNEN –
HILFE ZUR ÜBERWINDUNG BESONDERER
SOZIALER SCHWIERIGKEITEN NACH DEM §§ 67 FF. SGB XII

Die fachliche Beratung und persönliche Unterstützung im Rahmen des Betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sind kostenfrei.

EINGLIEDERUNGSHILFE –
QUALIFIZIERTE ASSISTENZ ZUR SOZIALEN TEILHABE (BETREUTES WOHNEN) NACH DEM §§ 113 FF. SGB IX

Die Kosten für eine qualifizierte Assistenz zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) werden auf Antrag vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, sofern die geltenden Einkommens- und Vermögensgrenzen des SGB IX nicht überschritten werden. 

Tiergestützte Interventionen

Heilpädagogische Förderung, Coaching und Teamevents mit Pferden.